Energieausweis
14.01.2008 Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. In Ihr wurde eine Energieausweispflicht für Gebäude vorgeschrieben.Eine Energieausweispflicht besteht für:
| Zeitpunkt | Energieausweispflicht für... |
| 1.10.2007 | -> neue oder wesentlich geänderte Wohngebäude |
| 1.07.2008 | -> Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung |
| 1.10.2009 | -> alle übrigen Wohngebäude |
| 1.07.2009 | -> Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung -> Aushangpflicht für alle öffentliche Gebäude (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern, etc.) mit regelmäßigem Publikumsverkehr |
Schon heute können wir Ihnen die Ausstellung von Energieausweisen nach DIN V 18599 anbieten!
Einem umfangreichem Beratungsgespräch zu Beginn, folgt eine ausführliche Grundlagenermittlung vor Ort. Mit Hilfe aktuellster Software berechnen wir anschließend Ihr Gebäude nach EnEV 2007 und DIN V 18599.
Die energetische Bewertung ist dabei für Wohn- und Nichtwohngebäude, bei Neubau, Erweiterung oder Änderung, Vermietung und Verkauf, anwendbar.
Als Grundlage kann hierbei der Energieverbrauch oder Energiebedarf dienen.
In einem abschließendem Gespräch erläutern wir Ihnen die Berechnungsergebnisse. Ein übersichtlich dargestellter Schlussbericht zeigt Ihnen alle relevanten Gebäudedaten und der offizielle Gebäudeausweis stellt Ihnen die Energieeffizienz des Gebäudes dar.
Falls Sie Fragen zum Thema "Energieausweis" haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Gerne machen wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot.
zur Info: Für die ersten öffentlichen Gebäude (Schulkomplex mit Turn- und einem Schwimmbad) erstellen wir gerade Energieausweise.
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